Barrierefreiheit: WCAG 2.1

Barrierefreiheit: WCAG 2.1

Von am 21.12.2021

Einleitung

Barrierefreie interaktive Medien werden in der heutigen Zeit immer wichtiger, der Trend Applikationen und Webseiten für definierte Zielgruppen zu entwickeln sinkt und die Tendenz Produkte für alle zugänglich zu machen steigt (Oliveira 2013). In diesem Sinne wird das Thema Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft, beispielsweise für Unternehmenswebseiten und mobile Applikationen, immer wichtiger. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine barrierefreie Webseite auch die User Experience und die Usability erhöhen.

1. Begriffsdefinition Barrierefreiheit in Österreich

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am Leben der Gesellschaft (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 2021b).

Informationsverarbeitungssysteme sind laut dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (2021b) Barrierefrei,

„(…) wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind”.

Als Richtlinie für die Technische Umsetzung zieht Österreich die Inhalte der W3C WAI heran, dies wird in 2 näher beschrieben. Laut dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (2021b) wird der Begriff Behinderung wie folgt definiert.

„(…) Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten“.

Oliveira (2013) unterteilt alle Funktionsbeeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen der Sinnesfunktionen in zwei übergeordnete Kategorien: körperliche Behinderungen und kognitive Störungen.

Eine körperliche Behinderung kann sichtbar oder unsichtbar sein (Oliveira 2013). Zusammenfassend handelt es sich um eine Einschränkung eines/der Sinnesorgan/e oder einzelnen/mehreren Körperteilen. Zu dieser Gruppe zählen Behinderungen wie (1) Sehbehinderung, (2) Hörbehinderung und (3) motorische Einschränkungen. Gemein haben diese Einschränkungen, dass sie teilweise durch Hilfen ausgeglichen werden können.

Für eine kognitive Störung gibt es eher weniger Hilfsmittel (Oliveira 2013). Diese Form umfasst die Fähigkeit Inhalte wahrnehmen, verstehen oder mit diesen arbeiten zu können. Oliveira (2013) erwähnt in dieser Form von Einschränkung Personen mit geistiger Behinderung, mit Lernstörung oder Leseschwierigkeit. Auch in dieser Gruppe erwähnt Oliveira (2013) Personen, welche geringe Technikaffinität aufweisen. Diese Gruppe setzt sich vermehrt aus Senioren zusammen, welche Angst haben mit Fehlern nicht umgehen zu können oder sich nicht trauen, da sie die Benutzeroberfläche nicht kennen.

2 Richtlinien für die Technische Umsetzung

Österreich hat sich gegenüber der europäischen Union verpflichtet die Leitlinien der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) anzuwenden (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 2021a). Dies gilt für Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Es wird der europäische Standard 301 549 angenommen. Andere Länder nutzen möglicherweise andere Richtlinien, wie Beispielsweise Deutschland die BITV nutzt und Amerika die Section 508 als Leitlinie zur barrierefreien Webgestaltung heranzieht. Durch die Umsetzung der WAI Leitlinien sollen Amtswege, vor allem für behinderte Personen und ältere Menschen, durch zugängliche Informationsangebote anwendbar gemacht werden. Als technischer Richtwert gilt es, die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 zu erreichen (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 2021a). Es wird deutlich, dass die Vorgeschriebene Richtlinie vordergründig für digitale Produkte des Staates (öffentliche Stellen) gilt. Der Privatwirtschaft und Privatpersonen bleibt es offen, ob diese diese Leitlinie anwenden.

Die Richtlinie schließt alle Behinderungen, welche sich auf die Interaktion mit Web Inhalten auswirken, mit ein (W3C 2021a). Darunter fallen auditorische, kognitive, neurologische, physische, sprachliche und visuelle Einschränkungen. Außerdem sollen von der Leitlinie folgende Personen profitieren: (1) Personen welche Smartphone, SmartWatches oder ähnliche Geräte mit kleinem Bildschirm nutzen, (2) Senioren, (3) Personen mit vorrübergehenden Einschränkungen und (4) Personen mit langsamer Internetverbindung.

3 W3C Web Accessibility Initiative

Die WAI ist eine Initiative des World Wide Web Consortiums (W3C) und schafft eine Plattform zum Austausch zwischen Industrie, Behindertenorganisationen, Barrierefreiheitsforschern, Regierung und anderen Interessierten und Interessentinnen (W3C 2020). Das Ziel der WAI ist es, die Zugänglichkeit des Webs, mittels Entwicklung von Richtlinien, der Überprüfung der W3C Standards hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Entwicklung von Supportmaterialien zu verbessern.

4 WCAG 2.1

Die im Jahr 2018 veröffentlichte WCAG 2.1 ist der nachfolger der WCAG 2.0 und ist somit abwärtskompatibel (W3C 2018). Daher ist eine Webseite, welche den Richtlinien der WCAG 2.1 entspricht auch WCAG 2.0 konform. Die Leitlinie enthält zahlreiche Empfehlungen um den Zugang zu Informationen in mobilen Anwendungen einer Vielzahl von Personen zu erleichtern. Zudem wird in der WCAG 2.1 definiert, dass nicht alle Anforderungen aller Zielgruppen gedeckt werden. Die W3C (2021b) beschreibt,

“Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gelten für Webseiten und Webanwendungen, einschließlich der auf mobilen Geräten verwendeten Inhalte.”

Als mobile Geräte werden Smartphones und Tablets, digitale TV, Wearables wie SmartWatches, oder andere Geräte mit Touch-Oberfläche wie in Autos genannt (W3C 2021b). Schon in der WCAG 2.0 wird beschrieben, dass die Leitlinie sowohl für Web- als auch für nicht webbasierte mobile Inhalte und Anwendungen von großer Wichtigkeit ist (W3C 2015).

4.1 Konformitätsstufen

Eine Applikation oder eine Webseite erreicht eine bestimmte Konformitätsstufe, wenn sie alle Kriterien erfüllt welche dieser Stufe zugeordnet sind (W3C 2018). Insgesamt gibt es drei Stufen der Konformität. Hierbei beschreibt die Konformitätsstufe A, die Mindestkonformität. Weiters gibt es die Stufe AA, zu welcher sich das Land Österreich verpflichtet hat. Abschließend gibt es die dritte Stufe AAA. Das W3C (2018) empfiehlt, dass die Konformitätsstufe AAA für ganze Anwendungen oder Webseiten nicht angestrebt wird, da es für einige Inhalte schwer bis gar nicht möglich ist alle Kriterien der Stufe AAA zu erfüllen.

Zu beachten ist, dass Konformitätsstufen aufeinander aufbauen (W3C 2018). Das bedeutet, dass bei einer definierten Konformitätsstufe AA alle Kriterien der Stufe A und AA zu erfüllen sind. Zudem bezieht sich die Konformität auf das gesamte Produkt. Beispiel: Erfüllen alle Seiten einer mobilen Applikation alle Kriterien der Stufe A und AA, und nur eine Seite einer mobilen Applikation erfüllt lediglich ein Kriterium der Stufe AA nicht. So erhält die gesamte Webseite Konformitätsstufe A. Als Resultat würde diese hypotetische Anwendung der Auflage des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wie in 2 beschrieben, nicht erfüllen.

4.2 Richtlinien

Die WCAG 2.1 stützt sich auf die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, welche auf 13 Richtlinien aufbauen (W3C2018). Jede Richtlinie beinhaltet eine Vielzahl an Erfolgskriterien, insgesamt 78, welchen Konformitätsstufen zugeordnet werden.

4.2.1 Wahrnehmbar

Das erste Prinzip wahrnehmbar definiert Richtlinien zur Gestaltung von Textalternativen, zeitbasierte Medien, Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit (W3C 2018). Die wichtigsten Aspekte der einzelnen Richtlinien werden im folgenden kurz skizziert.

Textalternativen

Die erste Richtlinie besagt, dass für Nicht-Text-Inhalte, beispielsweise Bilder, passende Textalternativen vorhanden sein müssen (W3C 2018). Von dieser Richtlinie ausgenommen sind folgende Elemente: (1) Eingabeelemente, (2) Zeitbasierte Medien, (3) Überprüfung, (4) sensorische Elemente, (5) CAPTCHA oder (6) Dekorationselemente. Es wird zwischen sechs Kategorien unterschieden. Für diese werden Handlungsempfehlungen, zur technischen Erfüllung der Konformität, bereitgestellt.

Zeitbasierte Medien

Die zweite Richtlinie beschäftigt sich mit der barrierefreien Wiedergabe von Audio- und Videoinhalten (W3C 2018). Zusammengefasst definiert dieser Abschnitt, dass für zeitbasierte Medien passende Alternativen angeboten werden müssen. Es werden Untertitel, Audiobeschreibungen und Transkripte genannt, welche zur Verfügung gestellt werden müssen. So soll der gesprochene Text für Schwerhörige, beziehungsweise gezeigte Inhalte für Sehbehinderte Personen, wahrnehmbar gemacht werden.

Anpassungsfähig

Die nächste Richtlinie befasst sich mit der Reihenfolge und der Darstellung von Webseiten und mobilen Anwendungen (W3C 2018). Personen und Assistenzsysteme, wie Screenreader, sollen so unterstützt werden, Inhalte in der richtigen Reihenfolge wahrnehmen und sinngemäß erfassen zu können. Wichtige Punkte dieser Richtlinie sind, dass Inhalte auch in einer anderen Orientierung, in einem anderem Layout und mit ausgeschalteten CSS verständlich sein müssen. Hierfür ist unter anderem die Verwendung von Überschriften, Tabellen und Listen anzuwenden. Weiters wird erwähnt, dass Eigenschaften eines Elements, wie Farbe, Form und Klang, nicht die alleinigen Informationsträger eines Elements sein dürfen.

Unterscheidbar

Die letzte Richtlinie dieses Prinzips spezialisiert sich auf das erleichterte Erkennen von Inhalten (W3C 2018). Das Augenmerk liegt hier an der Farbgestaltung, der Schrift und der Audiosteuerung von Elementen.

Es wird definiert, dass Farbe nicht der alleinige Informationsträger sein darf W3C (2018). Außerdem darf der Farbkontrast eines Elements zur Umgebung ein Kontrastverhältnis von 4,5:1, beziehungsweise 3:1 in der Konformitätsstufe AA, nicht unterschreiten.

Weiters wird festgelegt, dass Schrift angepasst werden können muss (W3C 2018). Dies muss bis zu einer Vergrößerung bis 200 Prozent ohne Verlust von Informationen möglich sein. Außerdem darf kein Verlust bei der Veränderungen von Schrifteigenschaften, wie Zeilenhöhe, Tracking und Wortabstand, geschehen.

Außerdem wird beschrieben, dass für Audioinhalte, welche automatisch länger als drei Sekunden abgespielt werden, ein Mechanismus zum Stoppen, Pausieren oder zur Lautstärkenregelung zur Verfügung stehen muss.

4.2.2 Bedienbar

Das zweite Prinzip bedienbar legt Richtlinien zur Eingabe mittels Tastatur, zu ausreichender Interaktionszeit, zur Vermeidung von unerwünschten körperlichen Reaktionen und Navigation fest (W3C 2018). Im folgenden werden die Inhalte dieser Richtlinie kurz umrissen.

Eingabe mittels Tastatur

Die erste Richtlinie des Prinzips legt Kriterien fest zur Steuerung mittels Tastatur fest (W3C 2018). Jegliche Interaktionselemente müssen mittels einer Tastatur erreichbar sein, somit dürfen keine Tastaturfallen, beispielsweise feststecken in einem Eingabefeld, entstehen.

Genug Zeit

Die nächste Richtlinie beschäftigt sich mit der Eingabezeit (W3C 2018). Die Eingabezeit beschreibt die Summe jener Zeiten, welche dem/der Nutzer/in zum Wahrnehmen des Inhaltes einer Seite und dem Interagieren mit Interaktionselementen dieser Seite hat. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, dass Zeit keine wesentliche Rolle, vor allem für die Eingabezeit, spielt. Ist eine Zeitbegrenzung vorhanden, muss ein Mechanismus zum Erweitern, Abschalten und/oder Pausieren des Zeitlimits vorhanden sein.

Anfälle und körperliche Reaktionen

Weiters gibt das W3C (2018) Handlungsempfehlungen um unerwünschte Anfälle und körperliche Reaktionen bei Nutzer/innen von Webseiten und mobilen Anwendungen vorzubeugen. Zum einen sollen drei aufeinanderfolgende Blitze, welche innerhalb einer Sekunde aufleuchten vermieden werden. Des weiteren sollen Bewegungsanimationen, welche durch Interaktion ausgelöst werden, deaktiviert werden können.

Navigierbar

Die nächste Richtlinie beschäftigt sich mit der Navigation und dem Finden von Inhalten (W3C 2018). Das Augenmerk liegt an der Identifikation des Zwecks und der Reihenfolge von Elementen.

Das W3C (2018) gibt in dieser Richtinie folgende Handlungsempfehlungen: (1) der Zweck der Webseite soll im Titel erkennbar sein, (2) ein Link soll alleine oder zusammen mit dem Kontext den Zweck oder den Inhalt der verlinkten Seite verdeutlichen, (3) Überschriften sollen das Thema oder den Zweck eines Abschnitts vermitteln und (4) Beschriftungen von Interaktionselementen sollen den Zweck des Elements angeben.

Zur leichteren Navigation sollen Inhaltsblöcke, welche sich innerhalb einer Serie von Seiten wiederholen, umgangen werden können (W3C 2018). Außerdem soll der/die Nutzer/in zu jeder Zeit eine Information zu seinem/ihren momentanen Standort innerhalb der Webseite oder der mobilen Applikation erkennen können. Schließlich muss die Reihenefolge der durch die Tastatur erreichbaren Benutzerschnittstellenelmente der graphischen Repräsentation entsprechen.

Eingabemethoden

Die letzte Richtlinie des Prinzips bedienbar legt Aspekte fest, welche die Nutzung von diversen Assistenztechnologien gewährleisten soll (W3C 2018). Eingabeelemente sollen daher eine Mindestgröße von 44 x 44 CSS-Pixel nicht unterschreiten. Weiters sollen Eingaben immer auch über die Benutzeroberfläche möglich sein, sollte eine Eingabe mittels Bewegung vorgesehen sein. Außerdem sollen Eingaben auch für Assistenzsysteme möglich sein, was Mehrpunkt- und/oder pfadbasierte Gesten ausschließt. Letztlich sollen Gesten, welche getätigt wurden, rückgängig gemacht werden können.

4.2.3 Verständlich

Das ditte Prinzip verständlich definiert Richtlinien für die Eingabehilfe von Texten, zu Lesbarkeit und Vorhersehbarkeit (W3C 2018). Die wichtigsten Aspekte der einzelnen Richtlinien werden im folgenden kurz erläutert.

Lesbarkeit

Mittels der ersten Richtlinie dieses Prinzips soll sichergestellt werden, dass Hilfsmittel die Sprache einer Webseite richtig wiedergeben können. Hierfür muss die Sprache der Webseite, beziehungsweise einzelner Abschnitte, definiert werden (W3C 2018). Eine höhere Barrierefreiheit wird gewährleistet, wenn ein Mechanismus zur Identifikation von Abkürzungen oder die Aussprache einzelner Wörter beziehungsweise Absätze angepasst wird.

Vorhersehbar

Die nächste Richtlinie legt Kriterien für die Vorhersehbarkeit einer Webseite fest. Zum einen wird auf eine konsistente Darstellung von Eementen verwiesen (W3C 2018). Zum anderen sollen Änderungen erst nach expliziter Anfrage des/der Nutzers/in geschehen. Das bedeutet, dass Änderungen nicht automatisch geschehen dürfen (W3C 2018).

Eingabehilfe

Schließlich legt die folgende Richtlinie Kriterien zur Fehlervermeidung und -korrektur von Benutzereingaben fest. Anweisungen sollen zur Verfügung stehen, wenn eine Benutzereingabe erforderlich ist (W3C 2018). Des weiteren müssen Fehler erkannt werden, und Hinweise zur Vermeidung des Fehlers müssen gegeben werden.

4.2.4 Robust

Im letzten Prinzip robust befinden sich Kriterien zur letzten Richtlinie, der Kompatibilität (W3C 2018). Die Richtlinie, welche diesem Prinzip zugeordnet ist, wird im folgenden kurz skizziert.

Kompatibel

Das Ziel der letzten Richtlinie ist es zu gewährlisten, dass Webseiten und mobile Anwendungen kompatibel für die Nutzung unterschiedlicher User Agents und Assistenzsysteme (auch in Zukunft) sind (W3C 2018). Hierfür muss die Spezifikation der verwendeten Markup-Sprache beachtet werden und der Status und die Eigenschaft eines Interaktionselementes programmgesteuert erkannt werden können.

5 Ausblick & Fazit

Seit Februar 2020 befindet sich eine neue Guideline, die WCAG 2.2, in Arbeit (W3C 2021c). Diese Version wird auf den Aspekten der WCAG 2.1 aufbauen, somit wird eine Website und eine mobile Anwendung welche später WCAG 2.2 konform ist auch WCAG 2.1 konform sein. Der Fokus wird auch hier, wie schon bei der WCAG 2.1, auf folgenden Merkmalen liegen (1) Personen mit kognitiven Einschränkungen sowie Lernschwächen, (2) Personen mit Sehbehinderung und (3) Personen mit Einschränkung auf mobilen Endgeräten. Zum momentanen Zeitpunkt, November 2021, sind zehn Kriterien durch den Entwurf zur WCAG 2.2 hinzugekommen bzw. modifiziert worden. Neun der zehn betreffen die Konformitätsstufe A und AA. Fünf werden der WCAG Richtlinie bedienbar und vier der Richtlinie verständlich zugeordnet. Das bedeutet, dass bei einer bestehenden WCAG 2.1 AA konformen Applikation lediglich bis zu neun Kriterien ergänzt beziehungsweise verändert werden müssen.

Das vorliegende Paper zeigt, dass es bereits viele Überlegungen und Regelungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit im Bereich interaktive Medien gibt. Dies deutet auf eine wachsende Wichtigkeit von Barrierefreiheit in den enthaltenen Bereichen hin. Weiters ist es in der heutigen Zeit, wo mobile Medien und das Internet einen stetig steigenden Stellenwert bekommen, wichtig seine digitalen Produkte allen Nutzergruppen zugänglich zu machen. Was wäre eine App oder Webseite ohne NutzerInnen?

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Quellen

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (2021a). Barrierefreies Web – Internet-Zugang für alle. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www. bmdw.gv.at/Themen/Digitalisierung/Digitales-Oesterreich/Barrierefreies-Web%E2%80%93Internet-Zugang-f%C3%BCr-alle.html

– (2021b). Bundesrecht konsolidiert: Ge- samte Rechtsvorschrift für Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz, Fassung vom 30.11.2021. Aufgerufen am 30 Novem- ber 2021. url: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228

Oliveira, D. de (2013). Barrierefreiheit im Internet: ein Handbuch für Redakteure. epubli. isbn: 9783844271423

W3C (2015). Mobile Accessibility: How WCAG 2.0 and Other W3C/WAI Guidelines Apply to Mobile. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www.w3.org/TR/mobile-accessibility-mapping/

– (2018). Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

– (2020). About W3C WAI. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www.w3.org/WAI/about/

– (2021a). Introduction to Web Accessibility. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www.w3.org/WAI/fundamentals/accessibility-intro/

– (2021b). Mobile Accessibility at W3C. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/mobile/

– (2021c). Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Aufgerufen am 30 November 2021. url: https://www.w3.org/TR/WCAG22/

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